Crostini (von crostino = kleine Kruste) sind geröstete Brot-Scheiben, meist aus Weizen-Landbrot, die man bestrichen mit verschiedenen Cremes und Patés, aber auch mit gewürztem, meist ungekochtem Gemüse (v.a. Tomaten und Knoblauch) lauwarm oder kalt, oft als Antipasto, isst.
Eine besondere Form der Crostini ist eine Bruschetta, mit der man ein Crostino bezeichnet, dessen Belag Zutaten auf der Basis von Öl und Knoblauch enthält[1], doch beide Begriffe werden nicht ganz trennscharf benutzt.[2] Bei der klassischen Bruschetta wird über die geröstete Brotscheibe eine Knoblauchzehe gerieben und dann ein wenig gutes Olivenöl darüber gegeben.[3]
Während Crostini ursprünglich besonders in der Toskana beliebt waren, sind sie heute in ganz Italien weit verbreitet. Nachstehend alle Gerichte, die sich entweder direkt auf die Crostini-Zubereitung beziehen oder aber Cremes etc. enthalten, die häufig auch für Crostini als Belag genutzt werden.
- Vgl. http://www.aifb.it/calendario-del-cibo/giornata-nazionale-dei-crostini/ (Letzter Zugriff: 02.10.16); ähnlich in der Enciclopedia Treccani, dem italienischen “Brockhaus”↵
- Im italienischen Wikipedia findet sich beispielsweise nur ein Eintrag zu Bruschetta, jedoch keiner zum Schlagwort Crostini.↵
- Ganz gewiss besteht der Unterschied zwischen Crostini und Bruschette nicht in dem von Google genannten Unterscheidungsmerkmal:
Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, bei Google eine geschickt formulierte Frage zu stellen, und man erhält daraufhin eine mehr oder minder richtige Antwort. Auf unsere Frage vom 05.02.24 gab Google vorstehende Antwort, die leider völlig unsinnig ist.
Mal davon abgesehen, dass mit Backen wohl das Rösten gemeint sein dürfte, fragt man sich zunächst einmal, wie denn die Auflage den Prozess des “Backens” überstehen soll? Angesichts der Röstzeit von Brot dürften die meisten Auflagen längst verbrannt oder zerlaufen sein, wenn das Brot geröstet ist. Vor allem aber liegt der Unterschied nicht beim Zeitpunkt der Erwärmung, sondern bei der Art der Auflage, wobei wir durchaus einräumen, dass beide Begriffe nicht immer ganz trennscharf benutzt werden. Rechtlich gesehen ist ein Crostino durch ein Dekret des Präsidenten der Republik (D.P.R.) von 1993 (Nr. 283) definiert als ein Erzeugnis, das durch Backen und anschließendes Rösten entstanden ist. Aber das Volk hält sich nicht unbedingt an die Gesetzeslage, denn mitunter werden auch nur durch Backen und ohne Rösten des Brots entstandene Häppchen als Crostini bezeichnet, die man allerdings richtiger Tramezzino oder Canapè nennen würde. Es spricht auch nichts dagegen, ein Crostino einschließlich Auflage noch einmal zu erwärmen (wenn dies die Auflage gestattet, was bei verschiedenen Cremes schwierig sein dürfte), doch dies macht die Brotscheibe nicht zum Crostino. Und umgekehrt ist nicht jede nach dem Rösten mit einer Auflage versehene Brotscheibe eine Bruschetta.
Fehler passieren – uns auch. Ärgerlich ist nur, dass dem ansonsten von uns sehr geschätzten Google solche unterlaufen, denn erstens ist Google aufgrund seiner Reichweite durchaus meinungsbildend, zweitens irritiert uns, dass solche unsinnigen Äußerungen überhaupt in Google auftauchen. Reicht es, dass man (wie der offenbar speiseunkundige Weinhändler aus Hamburg) auf seiner Website einen Sachverhalt geschickt als Frage formuliert und diese mit einer kurzen, griffigen Antwort versieht, um dann bei Google reproduziert zu werden? Sind weder menschliche noch künstliche Intelligenz in der Lage, solche Aussagen zu überprüfen bzw. komplexere und damit meist richtigere Antworten zu berücksichtigen?↵
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 29. Februar 2024
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